Konzept Hygiene

Die Sicherung angemessener hygienischer Bedingungen für Bewohner und Mitarbeiter ist ein wesentlicher und ständiger Bestandteil der Arbeit in der Einrichtung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um Wohlbefinden und Gesundheit, vor allem im Hinblick auf Infektionserkrankungen, zu erhalten. Die erforderlichen hygienischen, medizinischen, pflegerischen und Versorgungsmaßnahmen sollen mit den Bedürfnissen der bei uns wohnenden Menschen nach Geborgenheit, physischen und psychischen Wohlbefinden in Einklang gebracht werden.

 
Rechtliche und orientierende Grundlagen für die Hygienearbeit in der Einrichtung sind insbesondere:

  • SGB XI, § 80, gemeinsame Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung
  • Heimgesetz, § 11
  • Infektionsschutzgesetz
  • Richtlinien zur Krankenhygiene des Robert-Koch-Institutes (RKI)
  • Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
  • Infektionsprävention für Altenheime des RKI
  • Medizinproduktegesetz

Ziele der hygienischen Maßnahmen:

  • Hygiene nach dem allgemein anerkannten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse wird umgesetzt.
  • Ein ausreichender Schutz vor Infektionserkrankungen ist gewährleistet
  • Eine angemessene Lebensgestaltung wird ermöglicht.
  • Die Einrichtung macht einen sauberen, gepflegten und wohnlichen Eindruck.

Organisation
Die Einrichtungsleitung trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse.
Sie bestellt je eine Fachkraft mit Weiterbildung für Hygiene aus der Pflege und Hauswirtschaft. Diese werden mindestens zwei Stunden pro Woche für ihre spezifischen Aufgaben freigestellt, mit Nachweis im Dienstplan Die Stunden werden anteilig aus dem Stellenplan von Pflege und Hauswirtschaft genommen. Die Hygienebeauftragte kontrolliert und gibt die Information an die jeweilige Leitung. Diese ist verantwortlich für die Mängelbeseitigung. Einrichtungsgleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung, Hygienebeauftragte Wohnbereichsleitungen und Küchenleitungen arbeiten eng zusammen. In den für sie relevanten Bereichen wird auch der soziale Dienst mit einbezogen.

In der Basis-Hygiene sind die Mindestanforderungen der Einrichtung festgelegt zu:

  • Personalhygiene
  • Händedesinfektion
  • Desinfektion/ Sterilisation
  • Hygiene bei speziellen Behandlungsmaßnahmen
  • Infektionsvermeidung, -Maßnahmen, Statistik,
  • Umgang mit Lebensmitteln, Nachverfolgbarkeit
  • Lieferantenbewertung
  • Reinigung von Flächen Räumlichkeiten, Gegenstände
  • Reinigung und Aufbereitung von Hilfsmitteln
  • Wäscheversorgung, Bekleidung
  • Umgang mit externen Anbietern
  • Abfallbeseitigung
  • Tierhaltung
  • Schädlingsbekämpfung
  • Trinkwasser

Zu diesen Themen befinden sich Hygienestandards der Fa. ECOLAP und Hygienepläne in den jeweiligen Bereichen.

Aufgaben der Hygienebeauftragten zur Sicherung der hygienischen Maßnahmen
Die Hygienebeauftragten aus Pflege und der Hauswirtschaft übernehmen die Aufgaben entsprechend ihrer Stellenbeschreibung.

Begehungen durch die Hygienebeauftragten finden ½ jährlich statt und im Bedarfsfall zusätzlich.
Die Hygienebeauftragten pflegen einen guten Kontakt zum jeweiligen Gesundheitsamt. Durch eine regelmäßige Dokumentation ihrer Begehungen, Kontrollen und Gespräche wird die Qualität der Hygienischen Maßnahmen sichtbar und nachvollziehbar Durch eine regelmäßige Schulung (1x jährlich) der Mitarbeiter im Hygienemanagement ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiter die Standards und Hygienepläne kennen. Die Umsetzung in die Praxis wird überprüft.

Das Hygienemanagement der Einrichtung ist Bestandteil des Qualitätsmanagements. Es unterliegt daher auch der Forderung einer kontinuierlichen Verbesserung. Dies ist gegeben durch die ständige Überprüfung aller Maßnahmen, deren Umsetzung und regelmäßigen Schulungen, durch die weitere Erkenntnisse umgesetzt werden.